Verknüpfung anstoßen

Trage im Profil die E-Mail-Adresse deines Kindes oder Elternteils ein. Die Gegenseite bestätigt per Link oder im Profil. Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor.

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Was ist das?

Eine Eltern-Verknüpfung entsteht, indem eine Seite sie anstößt und die andere Seite sie bestätigt. Anstoßen können beide:

  • Das Kind trägt in seinem Profil die E-Mail-Adresse des Elternteils ein.
  • Das Elternteil trägt in seinem Profil die E-Mail-Adresse des Kindes ein.

Lina (12, eigener Login) kann also Petra eintragen, oder Petra trägt Lina ein. Das Ergebnis ist dasselbe.

So stößt du die Verknüpfung an

  1. Öffne dein Profil und gehe zum Abschnitt Eltern-Verknüpfung.
  2. Wähle die Richtung: Unter Erziehungsberechtigte trägst du ein Elternteil ein, unter Von mir verwaltete Personen ein Kind.
  3. Gib die E-Mail-Adresse der Person ein und sende die Anfrage ab.
  4. Die Gegenseite bestätigt per Link in der E-Mail oder im eigenen Profil unter Offene Anfragen.

Erst nach der Bestätigung ist die Verknüpfung aktiv. Bis dahin steht sie bei dir als offene Anfrage.

Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor

Die eingetragene Adresse muss zu einem Mitglied gehören, das schon mit dir in einem Chor ist. Das schützt euch beide: Niemand kann fremde Adressen durchprobieren, und niemand kommt über eine Verknüpfung in einen Chor hinein.

Ist dein Elternteil noch nicht im Chor, bitte die Chorleitung, es einzuladen. Am besten mit dem Häkchen Von Terminen ausgenommen, wenn es nicht mitsingt.

Wenn es nicht klappt

  • „Diese Adresse gehört zu keinem Mitglied deiner Chöre": Schreibweise prüfen, oder die Person ist noch in keinem gemeinsamen Chor.
  • „Ihr seid bereits verknüpft": Es gibt schon eine aktive Verknüpfung oder eine offene Anfrage zwischen euch.
  • „Obergrenze erreicht": Höchstens 6 Kinder je Elternteil und 6 Erziehungsberechtigte je Kind.
  • „Diese Person kann niemanden verwalten": Wer selbst als Kind verknüpft ist, kann kein Elternteil sein. Ketten sind nicht möglich.
  • Anfrage abgelaufen: Nach 14 Tagen ohne Bestätigung verfällt die Anfrage. Einfach neu anstoßen.

Gut zu wissen

  • Zu viele Fehlversuche in kurzer Zeit blockiert Chorilo vorübergehend.
  • Für Kinder ohne eigenen Login, wie Jonas (9), verknüpft die Chorleitung aus der Mitgliederliste. Dort braucht es keine Bestätigung.
  • Die Verknüpfung wirkt automatisch in allen Chören, in denen ihr beide Mitglied seid, auch in später hinzukommenden.

Häufige Fragen

Warum sagt Chorilo, die Adresse gehöre zu keinem Mitglied meiner Chöre?
Verknüpfen geht nur mit Personen, die schon mit dir in einem Chor sind. Prüfe die Schreibweise der Adresse. Wenn dein Elternteil noch gar nicht im Chor ist, muss die Chorleitung es erst einladen.
Wie lange ist meine Anfrage gültig?
14 Tage. Danach verfällt sie, und du kannst sie einfach neu anstoßen.
Kann ich für Jonas anstoßen, der keinen eigenen Login hat?
Nein, denn Jonas könnte nicht bestätigen. Kinder ohne eigenen Login verknüpft die Chorleitung aus der Mitgliederliste, ganz ohne Bestätigung.
Ich bin selbst verknüpftes Kind. Kann ich Kinder verwalten?
Nein. Wer verwaltet wird, kann niemanden verwalten. Solche Ketten lehnt Chorilo ab.

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